Bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz!

Das BFSG kommt – und so gehen Sie mit

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Ab Mitte 2025 werden neue gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit bezüglich Apps und Websites in Kraft treten, diese werden im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich wiederum zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act.

Norm EN 301 549, Was ist denn das?

Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind. Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.

Ziel des Gesetzes

Das Hauptziel des Barrierefreiheitsgesetzes ist es, die digitale Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten, indem digitale Barrieren abgebaut werden. Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird auch der Druck auf Unternehmen und öffentliche Stellen erhöht, ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen, was langfristig zu einer inklusiveren digitalen Landschaft führt.

Inhalte des Gesetzes

Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?

Produkte und Dienstleistungen, für die das Barrierefreiheitsstärkungsgsetz greift, sind im Gesetz aufgelistet.

Produkte, für die Barrierefreiheit verlangt wird
  • Hardwaresystem für Universalrechner für Verbraucher incl. Betriebssysteme (z. B. Computer)

  • Selbstbedienungsterminals, beispielsweise Geldautomaten oder Check-In-Automaten

  • Verbraucherendgeräte, die für Telekommunikationsdienste gebraucht werden (z.B. Mobiltelefone)

  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang (z.B. interaktive Fernseher)

  • E-Book-Lesegeräte

Dienstleistungen, für die Barrierefreiheit verlangt wird
  • Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)

  • Elemente der Personenbeförderungsdienste wie beispielsweise Webseiten, Apps oder elektronische Ticketdienste.

  • Bankdienstleistungen

  • E-Book-Software

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. E-Commerce, Online-Termin-Buchungs-Tools). Das heißt, Webshops und Apps sind auf jeden Fall betroffen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Unter die Anforderungen des BFSG fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Anbieter der oben genannten Dienstleistungen.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Was passiert wenn das Gesetzt nicht eingehalten wird?

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes ist für Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Die möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung, einschließlich Bußgelder und rechtlicher Konsequenzen, sollen sicherstellen, dass Unternehmen und öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ergreifen. Durch proaktive Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit können Unternehmen nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch ihre Dienstleistungen für eine breitere Zielgruppe zugänglich machen und ihr gesellschaftliches Ansehen verbessern.

Was bedeutet das für eine App?

Apps sind dann barrierefrei, wenn sie so programmiert bzw. entwickelt wurden, dass sie von allen Menschen, auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen, uneingeschränkt bedient werden können.

Folgende Kriterien müssen unbedingt erfüllt sein, damit eine App zugänglich ist